AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Moos&Meise

Teilnahmebedingungen

 Die Teilnahme an Veranstaltungen von Moos&Meise ist nur möglich, wenn diese vor Veranstaltungsbeginn schriftlich durch Moos&Meise bestätigt wurde.
Außerdem ist die Teilnahme nur für die (in der Veranstaltungsbeschreibung) angegebene Zielgruppe möglich. Darüber hinaus gehende Absprachen sind möglich, müssen aber auch vor Veranstaltungsbeginn schriftlich durch Moos&Meise bestätigt werden. 
Moos&Meise ist nur verantwortlich für den inhaltlichen Ablauf des Programms. Moos&Meise behält sich vor, Teilnehmer*innen ggf. vorzeitig von einer Veranstaltung auszuschließen, sollten diese die Sicherheit der anderen Teilnehmer*innen trotz Ermahnung beeinträchtigen. 
Bei einer Verspätung von mehr als 5 Minuten sind die Kund*innen angehalten, dies der Referentin telefonisch oder per Sms mitzuteilen. Bei Verspätung einer Gruppe obliegt es der Kulanz der Referentin, ob die Veranstaltungszeit nach hinten raus verlängert werden kann. 

Es besteht ein Alkoholverbot bei allen Veranstaltungen von Moos&Meise. 

2. Aufsichtspflicht 

Bei den Veranstaltungen für Kinder und Familien liegt die Aufsichtspflicht durchgehend bei den Erziehungsberechtigten oder den aufsichtspflichtigen Begleitpersonen bzw. dem Auftraggeber. Bei Veranstaltungen, die nur von Kindern und Jugendlichen besucht werden, bedarf es eine vorherige schriftliche Vereinbarung der Erziehungsberechtigten zur Aufsichtspflicht durch Mitarbeiter*innen von Moos&Meise. 
Bei Veranstaltungen für Erwachsene liegt die Aufsichtspflicht bei den volljährigen Teilnehmer*innen.
 
Den Erziehungsberechtigten oder aufsichtspflichtigen Begleitpersonen wird nach jeder Veranstaltung eine Überprüfung von Zecken empfohlen. 

3. Leistungen 

Der Leistungsumfang der einzelnen Angebote und Veranstaltungen sind in der Übersicht auf der Homepage www.MoosundMeise.de oder in der zugesendeten Buchungsbestätigung einzusehen. Dabei verpflichtet sich Moos&Meise zu einer umfangreichen Vorbereitung und ordnungsgemäßen Erbringung der zuvor vereinbarten Leistung. 
Bei der Durchführung ist es jedoch möglich, dass es kurzfristig zu individuellen Abweichungen vom Programm kommen kann, sofern diese die Zielsetzung der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Auch hier gilt: darüber hinaus getroffene Absprachen werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch Moos&Meise gültig. 

4. Vertragsschluss

Der Auftrag ist erst dann verbindlich, wenn der*die Auftraggeber*in eine Buchungsbestätigung(!) erhalten hat. Diese wird von Moos&Meise per E-Mail oder Post versandt. 

5. Zahlungsbedingungen 

Die Kund*innen und Auftraggeber*innen verpflichten sich, 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung 100 % der Auftragssumme aus der Buchungsbestätigung auf das angegebene Konto zu überweisen, es sei denn laut Buchungsbestätigung werden andere Bezahlarten angeboten.
Ist eine „Bar“-Zahlung möglich, ist die Teilnahmegebühr passend vor Beginn bei der Referentin der Veranstaltung zu bezahlen. 

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist Moos&Meise berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 100% der Auftragssumme zu verlangen und den Auftrag fristlos zu kündigen.
Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. 

6. Veranstaltungsausfall 

Moos&Meise behält sich das Recht vor eine Veranstaltung (ggf. auch kurzfristig) abzusagen, 
sollte die Referentin 

*erkrankt sein
*eine Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes und/oder höhere Gewalt vorliegen 
*die Mindestteilnahmezahl nicht erreicht sein

Bei regelmäßig stattfindenden Kursangeboten wird versucht den Teilnehmer*innen einen Ersatztermin anzubieten. 
Bei einmaligen Veranstaltungen werden bereits geleistete Teilnahmegebühren innerhalb von 14 Tagen rückerstattet. 

7. Rücktritt durch Teilnehmer*in bzw. Auftraggeber*in 

Wird die Veranstaltungsteilnahme durch den*die Auftraggeber*in abgesagt, kann Moos&Meise folgende pauschalisierte Stornokosten erheben: 

* 25%: bei Absage vom 21.-11. Tag vor Veranstaltungsbeginn 
* 50%: bei Absage vom 10.-5. Tag vor Veranstaltungsbeginn 
* 100%: bei Absage ab dem 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn. 

Der prozentuelle Anteil bezieht sich auf die gesamte Auftragssumme. Darüber hinaus gehende Absprachen müssen schriftlich durch Moos&Meise bestätigt werden um geltend gemacht werden zu können.

 8. Nutzungsrechte 

Die Ihnen zugesandten Entwürfe, Konzepte und Programme sind geistiges Eigentum von Moos&Meise und dürfen nicht selber genutzt oder umgesetzt werden. Dies gilt auch für Teile/Ausschnitte der Entwürfe, Konzepte oder Programme. 

9. Foto-Aufnahmen 

Moos&Meise ist daran interessiert, während der Veranstaltungen Fotoaufnahmen zur Dokumentation und für eigene Werbung (Homepage und Flyer) zu machen. Eine Fotoerlaubnis wird für jede Veranstaltung bei der Anmeldung durch Moos&Meise eingeholt und kann jederzeit zurückgezogen werden. 

10. Haftung 

Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht auf eigenem Risiko! Dies gilt insbesondere für Risiken, die von Moos&Meise und der Referentin nicht vorhersehbar oder nicht beeinflussbar oder nicht zu vertreten sind. Moos&Meise haftet für Schäden aus Verletzungen des Lebens, Körpers und der Gesundheit, die auf einer grobvorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der durchführenden Referentin beruhen. Eine weitergehende Haftung und daraus etwaig entstehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht. Die Haftpflichtversicherung tritt nur bei den durch die Referentin bedingte Schäden in Kraft. Ersatz von Schäden, die Teilnehmer*innen Dritten verursachen, ist davon ausgeschlossen. Angemessene Kleidung, insbesondere robustes Schuhwerk werden für die Teilnahme empfohlen. 

11. Salvatorische Klausel 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.

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